Belange privater Kleinvermieter werden besser berücksichtigt
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heutige Einigung von CDU/CSU und SPD über Änderungen des Mietrechts. „Die Große Koalition scheint erkannt zu haben, dass sie Wohnungspolitik nur mit den privaten Kleinvermietern machen kann“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Das betreffe beispielsweise die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse: Wenn Mieter der Auffassung sind, dass eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, dann müssen sie das – entgegen ursprünglichen Plänen des Bundesjustizministeriums – auch künftig qualifiziert rügen. Sollten sich Vermieter bei der Mietberechnung einmal geirrt haben, so können sie diese Fehler zu einem späteren Zeitpunkt beheben. Auch dies sei eine Korrektur bisheriger Änderungspläne, die gerade privaten Kleinvermietern zugutekomme. Diese könnten bei ihrer Mietkalkulation nicht wie Wohnungskonzerne auf große Rechtsabteilungen zurückgreifen. „Der jetzt von CDU/CSU initiierte Kompromiss stärkt die Mieterposition, ohne die Belange der privaten Kleinvermieter aus den Augen zu verlieren“, unterstrich Warnecke.
Schließlich lobte er die Änderung bei der Modernisierungsmieterhöhung: „Das neue, vereinfachte Verfahren wird so gestaltet, dass auch Mieter und private Kleinvermieter damit umgehen können. Zudem werden hier erstmalig auch die Belange der wachsenden Gruppe der Vermieter von Eigentumswohnungen berücksichtigt.“ Gleichzeitig schiebt die Große Koalition den Praktiken der allein renditeorientierten Finanzinvestoren, die ihre Mieter aus ihren Häusern herausmodernisieren, einen Riegel vor.
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