Haus & Grund warnt vor Verallgemeinerungen
„Wenn eine Eigenbedarfskündigung vor Gericht verhandelt wird, müssen die Richter die Interessen von Vermieter und Mieter sorgsam gegeneinander abwägen. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren klargestellt. Damit verbieten sich einseitige Verallgemeinerungen zugunsten der Mieter. Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und nicht übertragbar“, betont Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, mit Blick auf die morgigen Urteilsverkündungen des Bundesgerichtshofs in zwei Eigenbedarfsfällen. Aus Sicht des Eigentümerverbandes ist die bisherige Gesetzeslage für beide Seiten fair. „Gerechter geht es kaum.“
Aktuell scheinen vermehrt Fälle die Gerichte zu beschäftigen, in denen sich Mieter unter Berufung auf unzumutbare Härte aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, so die Beobachtung von Kai Warnecke. „Das spiegelt die demografische Entwicklung. Wir werden in Zukunft sicherlich vermehrt mit solchen Fällen zu tun haben.“ Auch seitens der Eigentümer sind Alter, Pflegebedarf oder Krankheit häufig der Grund für eine Eigenbedarfskündigung. „Dass Menschen irgendwann im Laufe ihres Erwerbslebens eine barrierefreie, zentral gelegene Wohnimmobilie kaufen, um darin im Alter leben zu können, ist gang und gäbe und politisch gewollt“, so Warnecke. Ihr berechtigtes Interesse, diese Immobilie irgendwann selbst nutzen zu wollen, müsse in Gerichtsverfahren genauso berücksichtigt werden wie ein ähnlich gelagertes Anliegen von Mietern.
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